Name = Markenname?
Ein neuer Produkt- oder Firmenname ist gefunden, klingt gut, passt zur Marke – doch ist er auch wirklich geschützt? Wer einen Namen als Marke eintragen lässt, sichert sich das exklusive Nutzungsrecht und kann Nachahmern entgegentreten.
Welche Arten von Markenschutz gibt es?
- Wortmarke: Schützt den Namen als reines Wort – unabhängig von Schriftart oder Design. Beispiel: „Google“ bleibt „Google“, egal wie es gestaltet ist.
- Wort-Bild-Marke: Schützt die Kombination aus Name und Logo. Und zwar nur die Kombination, nicht den Namen allein. Beispiel: Markenname in spezieller Schrift mit Symbol.
- Bildmarke: Schützt nur das Logo – ohne Worte. Beispiel: Der „Swoosh“ von Nike.
- Auch weitere Markenarten wie 3D-Marken, Geruchsmarken, Farbmarken oder Klangmarken können geschützt werden – gehen aber über den reinen Namen hinaus und ersetzen nicht die Wortmarke als Ausgangspunkt.
Wer einen Namen langfristig sichern will, kommt um die Wortmarke meist nicht herum, denn sie bietet als einzige vollständigen Schutz des Namens als solches – unabhängig von Design und anderen Elementen.
Was ist vor der Markenanmeldung zu beachten?
- Der Name sollte eintragungsfähig, also nicht beschreibend oder auf eine andere Art und Weise freihaltungsbedürftig sein.
- Es sollte eine Markenrecherche durchgeführt werden, um festzustellen, ob es bereits identische oder hochgradig ähnliche Marken gibt. Einen ersten Überblick bieten Datenbankender einzelnen Markenämter (z.B. DPMA oder EUIPO). Eine ausführliche Recherche läuft am besten über einen Anwalt oder spezialisierten Dienstleister.
Vernachlässigt man diese Aspekte, kann das Markenamt die Anmeldung ablehnen, Inhaber älterer Markenrechte legen Widerspruch ein oder schicken gar eine Abmahnung.
Wie läuft die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ab?
- Markenklassen festlegen: Die Marke wird für bestimmte Waren und Dienstleistungen geschützt. Diese sind in Klassen eingeteilt (z. B. Klasse 9: Software, Klasse 42: Entwicklung von Software). Das entsprechende Waren- und Dienstleistungsverzeichnis definiert den Schutzumfang – allerdings gilt es zu beachten, dass die Marke auch wie eingetragen genutzt werden muss.
- Online-Anmeldung über das elektronische Portal des DPMA: Relativ schnell und unkompliziert, wenn man alle nötigen Angaben parat hält.
- Bestätigung und Zahlung der notwendigen Gebühren: 290 EUR in bis zu 3 Klassen + 100 EUR je weitere Klasse
- Prüfung durch das DPMA: Formal (sind die Angaben vollständig?) und sachlich (ist der Name unterscheidungskräftig?). Wichtig: Ähnlichkeiten mit anderen Marken prüft das DPMA nicht!
- Bei Erfolg: Veröffentlichung der Eintragung, gefolgt von einer dreimonatigen Widerspruchsfrist.
- Schutz für 10 Jahre – mit Verlängerungsoption.
Was bringt der Markenschutz?
- Ausschließliches Nutzungsrecht
- Unterlassungsansprüche bei Nachahmern
- Steigender Markenwert – besonders bei wachsenden Unternehmen
Ein guter Name braucht Markenschutz. Die Wortmarke bietet die größte Flexibilität. Frühzeitige Recherche beim DPMA und eine sorgfältige Anmeldung bewahren vor teuren Konflikten – und machen den Namen erst richtig wertvoll.
Ihr braucht noch den passenden Markennamen? Oder habt ihn schon gefunden, aber noch nicht geprüft? Meldet euch gern.