Pharma-Naming ist eine komplexe Disziplin. Hier treffen Markenstrategie, Patientensicherheit und strenge regulatorische Vorgaben aufeinander. Kreative Freiheit ist begrenzt, rechtliche Fallstricke lauern überall. Behördliche Anforderungen setzen klare Grenzen, die bei der Namensfindung für Medikamente oder Nahrungsergänzungen unbedingt beachtet werden müssen.
Im Naming und Verbal Branding für Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und Gesundheitsprodukte gelten in der Europäischen Union unter anderem die Health Claims Verordnung sowie unterschiedliche wettbewerbsrechtliche Vorgaben. So darf weder der Produktname noch der entsprechende Claim eine Wirkung suggerieren, die nicht nachweislich belegt und genehmigt ist.
Das heißt: Sowohl Begriffe wie „Fit“, „Vital“ oder „Cure“, als auch Superlative wie „max“ oder „top“ und sogar spezifische Silben wie „lax“ werden schnell als unzulässige Werbeaussage bewertet.
Auch in Abwandlung ist bei Formulierungen wie „Immufit“, „Dolomax“ oder „Seculax“ Vorsicht geboten, denn die Assoziation mit der „Stärkung des Immunsystems“, dem „stärksten Schmerzmittel“ oder dem „sicheren Abführen“ ist problematisch, sofern nicht wissenschaftlich abgesichert und entsprechend kommuniziert.
Um markenrechtliche Konflikte zu vermeiden, sollten potenzielle Markennamen grundsätzlich einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Gibt es bereits identische oder sehr ähnliche Eintragungen, kann es zu einem Widerspruch oder gar einer Abmahnung bzw. Klage kommen.
Für Arzneimittel sind die Regeln allerdings verschärft. Deutsche (BfArM), Europäische (EMA) und US-amerikanische (FDA) Behörden prüfen Medikamentennamen intensiv. Abgelehnt wird, was zu ähnlich klingt oder die Patientensicherheit gefährden könnte. Simulationen (sogenannte „Name Safety Tests“) zeigen, ob Namen in hektischen Situationen (z. B. im Krankenhaus) verwechselbar sind.
Bei der Anmeldung einer „Asvirin“ Marke wäre also nicht nur von einem Widerspruch seitens des Aspirin-Herstellers Bayer auszugehen. Vielmehr wird der Name in brancheninternen Prüfungen abgelehnt, damit Verwechslung durch den Apotheker oder Verbraucher ausgeschlossen werden kann.
Ein Medikamentenname ist ein Balanceakt: Er muss Vertrauen wecken, einzigartig sein – und gleichzeitig strengste rechtliche Vorgaben erfüllen. Die Health Claims Verordnung, das Wettbewerbsrecht und brancheninterne Regularien setzen klare Grenzen, vor allem bei Heilversprechen, irreführenden Aussagen und Verwechslungsgefahr.
Wer diese Regeln von Anfang an in den Naming-Prozess integriert, vermeidet kostspielige Rückschläge – und sorgt dafür, dass der Name nicht nur gut klingt, sondern auch rechtlich Bestand hat.
...alles weitere gern im direkten Austausch.